Bahnverwalterei Schönheide
Der Bahnbetrieb auf der Schmalspur
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Die Museumsbahn Schönheide als öffentliche Eisenbahn
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   Ein wesentlicher Punkt unseres
  Vereinslebens sind die Fahrten der Museumsbahn. Von Anfang an ist das eines der
  wichtigsten Ziele gewesen.  Derzeit betreiben
  wir die Fahrten auf unserer Bahn als touristischen Sonderverkehr durch regelmäßigen
  öffentlichen Fahrbetrieb mit Dampf an 12 oder mehr Wochenenden im Jahr sowie bestellten
  Fahrten mit Dampf und Diesel. Für einen
  ordentlichen, eigenständigen Eisenbahnbetrieb waren 2 wesentliche
  Voraussetzungen zu erfüllen, die Schaffung und den Betrieb eines eigenen
  Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) und eines eigenen
  Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) für unsere Bahn. In Deutschland war es
  zum Zeitpunkt der Entstehung der Schönheider Bahn nicht möglich als Verein
  diese Rechtsformen allein zu betreiben.  Ein besonderer
  Dank geht an dieser Stelle an die Gemeinde
  Schönheide, die vom damaligen Vereinsvorstand
  für diese Aufgaben als Rechtsträger gewonnen werden konnte. Die Gemeinde hat
  unserem Verein dabei alle
  Pflichten, Aufgaben und Rechte zur Infrastruktur und zur Ausübung des
  Eisenbahnbetriebes übertragen.  In den Listen des
  Eisenbahnbundesamtes für genehmigungspflichtige öffentliche EIU  und öffentliche
  EVU  sind
  wir mit der Firmierung  „Museumsbahn Schönheide
  e.V.“ eingetragen. ------------------------------ Unser
  Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) führt die Museumsbahn Schönheide
  entsprechend dem Betriebsverfahren der Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigenen Eisenbahnen  (FV-NE) 
  im Zugleitbetrieb. Unser
  Verein stellt alle Betriebseisenbahner, das trifft auch für alle Mitglieder
  der Betriebsleitung einschließlich des  Eisenbahnbetriebsleiters (EBL/OBL)
  zu. ------------------------------ Die Infrastruktur der öffentlich betriebenen Schmalspurbahn wird nach
  der ESBO, der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
  geführt.
  Unsere
  derzeitige Stecke mit Spurweite 750 mm verläuft zwischen den
  Bahnhöfen/Betriebsstellen: Schönheide – Neuheide
  – Stützengrün – Stg-Neulehn ------------------------------ Die
  Erteilung der dauerhaften Konzession
  für das Eisenbahnverkehrsunternehmen und das Infrastrukturunternehmen
  erfolgte am 30.09.1995 durch das
  Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) und den
  Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) des
  Landes Sachsen Dr. Henkel. ------------------------------ Die Durchführung
  eines, im rechtlichen und sachlichem Sinne, vollkommen eigenständigen
  Eisenbahnbetriebes hat dem Verein in die Lage versetzt auch in wirtschaftlich
  schwierigen Zeiten seine ihm selbst gestellten Ziele unabhängig und
  selbstständig umzusetzen.   Diese
  Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit im Eisenbahnbetrieb wird auch
  in Zukunft ein der wesentlichen Grundlagen der Vereinstätigkeit sein. Auch
  wenn es auf anderen Gebieten und Zielen der Vereinsarbeit Einschnitte
  bedeutet hat und auch noch bedeutet, ist es für uns die beste und wohl auch
  einzige Möglichkeit dauerhaft und nachhaltig tätig zu sein.  | 
 
- betriebliche Grundlagen & Technisches -
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   Die
  Stecke ist komplett mit dem Schienenprofil S49 ausgebaut, es kommen Holz- und
  Stahlschwellen zum Einsatz.  Die Achslast beträgt 10t, die Meterlast 3,4t/m.
   Im
  durchgehenden Hauptgleis beträgt der Mindestradius 40m, die größte
  Streckenneigung liegt  bei 40 ‰. Unsere
  Strecke besteht aus über 5 km Gleise incl. Nebengleise, 11 Weichen (die im
  Streckengleis sind verschließbar), eine Gleisrampe zur Straßenverladung der
  Schienenfahrzeuge, 2 verschließbare Gleisvorleger und führt über 2
  Stahlträgerbrücken mit je 14 m Spannweite. Es
  gibt 15 Bahnübergänge für Straßen und Nebenwege, einer davon wird mittels eine handbediente Schranke gesichert. Die
  maximal zulässige Geschwindigkeit für Stecke und Regelfahrzeuge beträgt 30
  km/h, dies entspricht noch heute den Vorgaben aus der Entstehungszeit der
  sächsischen Schmalspurbahnen nach 1880! Die
  Zulassung der Regelfahrzeuge erfolgt nach §32 der Eisenbahn-Bau- und
  Betriebsordnung (EBO) und den anerkannten Regeln der
  Technik für den Eisenbahnbetrieb.  Eingesetze Betriebsbremsen im Regelbetrieb sind die Saugluftbremse (Bauart Körting), die Druckluftbremse und mechanische Bremsen (z.B. die Handbremse auf der IV K, wenn sie alleine fährt).  | 
 
Stand: Dezember 2009